Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge über die Nutzung der Software „saasmetrix“, die saasmetrix GmbH, Obernstraße 50, 33602 Bielefeld (im Folgenden „saasmetrix“) mit ihren Kunden abschließt.

Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn saasmetrix diesen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag mit dem Kunden durchführt.

2. Leistungsumfang

saasmetrix stellt dem Kunden einen Zugang zu „saasmetrix“ bereit, um eigenständig SaaS-Management-Aufgaben durchzuführen und einen strukturierten Überblick über Lizenzen, Mitarbeiter und Gesamtkosten verschiedener SaaS-Software zu erhalten (nachfolgend als „Inhalte“ bezeichnet).

Die Software ist ein SaaS-Management Tool zum Management von SaaS-Anwendungen (der „Vertragszweck“). Die Überlassung der Software wird – bei vereinbarten Einzelleistungen gemäß Abschnitt 4 in der angepassten Fassung – im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet.

saasmetrix bietet derzeit nur bezahlte Pläne für das Abonnement des Dienstes an. Der individuell vereinbarte Leistungsumfang des Vertrages zwischen dem Kunden und saasmetrix richtet sich nach dem jeweiligen Plan, wie er im Preisinformationsblatt beschrieben und vom Kunden ausgewählt wurde (der „Plan“). Die von saasmetrix nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geschuldete Leistung wird im Folgenden als „vertragliche Leistungen“ bezeichnet; der Begriff „Software“ umfasst nur diejenigen Teile der Software, die vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

Der Kunde kann jederzeit in einen umfangreicheren Plan wechseln; in diesem Fall gelten ab dem Zeitpunkt des Wechsels die im Preisinformationsblatt genannten Angaben zum Leistungsumfang, zur Vergütung etc. des neuen Plans. Ein Wechsel in einen günstigeren Plan ist nur mit Zustimmung von saasmetrix und unter Einhaltung der in diesen AGB oder im Preisinformationsblatt angegebenen Kündigungsfrist zulässig.

3. Nutzung der Software durch den Kunden

Die Nutzung der Software erfolgt mittels Telekommunikation über einen Internet-Browser. Der Kunde darf den Zugang zur Software nur selbst und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. 

Der Kunde verpflichtet sich, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Zugang zur Software nicht von Unbefugten genutzt wird. Zu diesen Sicherheitsvorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passwortes. Der Kunde darf nur Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte in die Software eingeben,

  • die dem geltenden Recht entsprechen;
  • die keine Rechte Dritter verletzen; und
  • zu deren Eingabe der Kunde gesetzlich uneingeschränkt berechtigt ist.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass saasmetrix die vom Kunden hochgeladenen Inhalte für die Zwecke dieses Vertrages verarbeitet, insbesondere speichert und zum Abruf bereitstellt.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen, zu übertragen, zu unterstützen, anzuregen, zu fördern oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, die rechtswidrig, rassistisch, feindselig, gewalttätig, diskriminierend (einschließlich in Bezug auf Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, Abstammung oder nationale Herkunft), schädlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön oder anderweitig anstößig sind oder die Softwareviren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität von Computersoftware oder -hardware oder Telekommunikationsgeräten zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken.

saasmetrix ist berechtigt, vom Kunden hochgeladene Inhalte zu löschen, wenn für saasmetrix begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Inhalt nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB in die Software eingegeben wurde.

Der Kunde stellt saasmetrix von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Ansprüchen aus Verletzung des Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrechts) auf erstes Anfordern frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden gegen saasmetrix geltend gemacht werden, soweit diese Ansprüche wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB entstanden sind. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten, die saasmetrix bei der Geltendmachung oder Verteidigung ihrer gesetzlichen Rechte in diesem Zusammenhang entstanden sind.

4. Software-Anpassungen

Sofern zwischen den Parteien vereinbart, erbringt saasmetrix auch Leistungen zur Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Kunden („Individualleistungen“). Eine Vereinbarung hierüber wird durch einen gesonderten Servicevertrag zwischen den Parteien getroffen (der „Individuelle Servicevertrag“).

saasmetrix erbringt die Individualleistungen gemäß den Bestimmungen des individuellen Servicevertrags und erhält dafür die dort vorgesehene Vergütung. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Individualleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

5. Verfügbarkeit

saasmetrix ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt. „Übergabepunkt“ ist der Routerausgang des Rechenzentrums von saasmetrix oder des Rechenzentrums ihres Subunternehmers, über dessen Server die Software betrieben wird. Für Störungen außerhalb des Übergabepunktes ist saasmetrix nicht verantwortlich. Der Kunde ist für die Beschaffung und Unterhaltung der erforderlichen Hardware und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze verantwortlich. Die Kosten für die Einrichtung der Online-Verbindung und deren Aufrechterhaltung auf Seiten des Kunden sind vom Kunden zu tragen. saasmetrix haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation, die über fremde Kommunikationsnetze erfolgt. saasmetrix haftet auch nicht für Störungen bei der Datenübertragung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Seiten des Kunden verursacht werden.

Die von saasmetrix zu leistende Softwareverfügbarkeit hängt von dem vom Kunden gewählten Plan ab und ist auf dem Preisinformationsblatt angegeben. Enthält das Preisinformationsblatt keine Regelungen, gilt Folgendes: Hat der Kunde einen kostenpflichtigen Plan gewählt, schuldet saasmetrix eine Verfügbarkeit von mindestens 99% im Jahresdurchschnitt des Vertrages.

saasmetrix ist bestrebt, dem Kunden die bestmögliche Kundenerfahrung zu bieten. saasmetrix ist jedoch vertraglich nicht dazu verpflichtet den vollständig fehlerfreien Betrieb und die Nutzbarkeit der Software zu gewährleisten. saasmetrix ist nur dazu verpflichtet, dass der Kunde die Software für den Vertragszweck auf dem Niveau der Verfügbarkeit gemäß des Service Level Agreements nutzen kann. „Verfügbarkeit“ bedeutet, dass der Kunde auf die wesentlichen Funktionen der Software zugreifen und diese nutzen kann. Zeiten, in denen die Software aufgrund eines Fehlers oder aus anderen Gründen nicht verfügbar ist, gelten als „Ausfallzeit“.

Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit werden solche Ausfallzeiten nicht berücksichtigt,

  • in denen die Software aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die saasmetrix nicht zu vertreten hat, nicht erreichbar ist (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Fehler in den IT-Systemen des Kunden oder der von ihm beauftragten Drittdienstleister, etc;)
  • die auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen, insbesondere auf einer verspäteten oder unvollständigen Übermittlung einer Fehlermeldung.
  • die für normale Wartungsarbeiten von bis zu fünf Stunden im Monat genutzt wird.

6. Betrieb und Aktualisierung der Software

saasmetrix strebt an, den neuesten Stand der Technik zu nutzen und ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Software (nachfolgend einheitlich „Updates“ genannt) durchzuführen oder einzuführen, um die Software an neue technische oder wirtschaftliche Anforderungen anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionen vorzunehmen, um die Software zu verbessern.

Wenn und soweit die Eignung der Software für den Vertragszweck durch ein Update wesentlich beeinträchtigt wird (eine „Wesentliche Änderung“), wird saasmetrix dem Kunden die Einführung der wesentlichen Änderung mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitteilen (eine „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Kunde der wesentlichen Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (die „Widerspruchsmitteilung“), wird die wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. saasmetrix wird den Kunden mit jeder Änderungsmitteilung auf die Rechte des Kunden hinweisen, insbesondere auf: (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die für den Widerspruch vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Erklärung des Widerspruchs gegen die wesentliche Änderung.

Widerspricht der Kunde der wesentlichen Änderung, wird saasmetrix dem Kunden die Software auch ohne die wesentliche Änderung zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist aus technischen oder organisatorischen Gründen unmöglich oder für saasmetrix unzumutbar. Im letzteren Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen (die „Ausübungsfrist“). Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt, sobald saasmetrix den Kunden in Textform über (i) die Nichtfortsetzbarkeit des Vertrages ohne die wesentliche Änderung, (ii) das außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden und (iii) die Rechtsfolgen des Ablaufs der Ausübungsfrist informiert hat.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Nutzung der Software durch den Kunden und die jeweiligen Zahlungsmodalitäten richten sich nach den Angaben auf dem Angebot, mangels dieser nach dem bei Vertragsschluss bzw. Zeitpunkt eines Wechsels gültigen Preisinformationsblatt von saasmetrix. Im Falle der Verlängerung eines Plans ändert sich die für den Kunden geltende Fassung des Preisinformationsblatts nicht, sondern bleibt gleich.

Alle von saasmetrix angegebenen Gebühren und Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsfrist richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Plan und den Angaben auf dem Angebot mangels dieser nach dem bei Vertragsschluss bzw. Zeitpunkt eines Wechsels gültigen Preisinformationsblatt von saasmetrix. Enthält weder das Angebot noch das Preisinformationsblatt Bestimmungen über die Zahlungsfrist, ist die Vergütung im Voraus des definierten Vertragszeitraums, nach Erhalt der jeweiligen von saasmetrix ausgestellten Rechnung zu zahlen. Rechnungen werden von saasmetrix per E-Mail an den Kunden versandt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort, spätestens 2 Wochen nach Rechnungsdatum und ohne Abzüge fällig.

Der Kunde hat die Möglichkeit per SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Dabei wird der zu fordernde Betrag zu Beginn des Leistungszeitraums eingezogen. Die SEPA-Lastschrift-Vorabinformation wird in einem elektronischen Format ausgestellt und elektronisch an den Kunden übermittelt. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt.

Wenn und soweit die Eignung der Software für den Vertragszweck durch ein Update wesentlich beeinträchtigt wird (eine „Wesentliche Änderung“), wird saasmetrix dem Kunden die Einführung der wesentlichen Änderung mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitteilen (eine „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Kunde der wesentlichen Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (die „Widerspruchsmitteilung“), wird die wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. saasmetrix wird den Kunden mit jeder Änderungsmitteilung auf die Rechte des Kunden hinweisen, insbesondere auf: (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die für den Widerspruch vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Erklärung des Widerspruchs gegen die wesentliche Änderung.

Widerspricht der Kunde der wesentlichen Änderung, wird saasmetrix dem Kunden die Software auch ohne die wesentliche Änderung zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist aus technischen oder organisatorischen Gründen unmöglich oder für saasmetrix unzumutbar. Im letzteren Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen (die „Ausübungsfrist“). Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt, sobald saasmetrix den Kunden in Textform über (i) die Nichtfortsetzbarkeit des Vertrages ohne die wesentliche Änderung, (ii) das außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden und (iii) die Rechtsfolgen des Ablaufs der Ausübungsfrist informiert hat.

8. Innovation Fee

Die vereinbarten Preise steigen nach jedem Ablauf von 12 Monaten automatisch jeweils um 7 Prozent.

9. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

saasmetrix gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht und nicht mit Sach- oder Rechtsmängeln („Mängel“) behaftet ist, die die Tauglichkeit der Software für den Vertragszweck mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Abweichungen gelten nicht als Mängel.

Der Kunde ist verpflichtet, saasmetrix jeden Mangel unverzüglich nach Auftreten mitzuteilen. saasmetrix wird ordnungsgemäß angezeigte Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.

10. Haftung

Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Software ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Software.

saasmetrix haftet für Schäden, die (i) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von saasmetrix oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (ii) auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) durch saasmetrix oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, (ii) die fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch saasmetrix oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden, oder (iii) die fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch saasmetrix oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, oder (iv) eine zwingende gesetzliche Haftung von saasmetrix oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Ein Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen. Insbesondere haftet saasmetrix vorbehaltlich der Regelungen zuvor für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der Kunde alle notwendigen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Diese Haftungsregelung ist abschließend. Sie gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von saasmetrix, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich in Textform gegenüber saasmetrix anzuzeigen oder durch saasmetrix dokumentieren zu lassen, so dass saasmetrix möglichst frühzeitig informiert ist und gemeinsam mit dem Kunden eventuell noch Schadensminderung betreiben kann.

11. Nicht vertragsgemäße Nutzung, Schadensersatz

Für jeden Fall der unbefugten Nutzung einer vertraglichen Leistung, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung nach der für diese Leistung geltenden Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

12. Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche des Kunden wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung von Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung durch den Kunden verjährt ist.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

13. Copyright und Lizenz

Die Software ist durch das Urheberrecht geschützt. saasmetrix versichert, dass der generelle Betrieb der Software gesetzlich zulässig ist, nicht gegen Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien verstößt und insbesondere keine Rechte Dritter verletzt. saasmetrix verpflichtet sich, den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen des Betriebs der Software freizustellen und dem Kunden den in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) nach Maßgabe von Ziffer 10 zu ersetzen.

Der Kunde hat das nicht übertragbare, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, den Dienst (ggf. einschließlich einer gemäß Ziffer 4 vorgenommenen Softwareanpassung) über das Internet zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erwirbt der Kunde nicht. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software Dritten zugänglich zu machen oder sie in sonstiger Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen. Der Kunde hat es insbesondere zu unterlassen, die Leistung über den Vertragszweck hinaus zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu bearbeiten.

Die Software enthält Open-Source-Software, die von Dritten bereitgestellt wird.

14. Feedback

Der Kunde stimmt zu, dass saasmetrix jedes vom Kunden zur Verfügung gestellte Feedback frei verwenden, verwerten und weiterentwickeln darf.

15. Erwerb von Rechten an Inhalten Dritter

Der Dienst kann die Möglichkeit beinhalten, dass der Kunde das Recht erwirbt, Inhalte zu nutzen, zu kopieren oder zu verbreiten, die im Besitz von Dritten sind oder von diesen lizenziert wurden („Inhalte Dritter“). In diesem Fall handelt saasmetrix als Wiederverkäufer des Unternehmens oder der Person, die Eigentümer oder Lizenzgeber der Inhalte Dritter ist.

Die Vergütung, die Zahlungsbedingungen und die sonstigen Bestimmungen für den Erwerb von Drittinhalten durch den Kunden über die Software sowie der Umfang der Nutzungsrechte richten sich nach den Bestimmungen des zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs gültigen Preisinformationsblattes. Enthält das Preisinformationsblatt keine Regelungen, werden die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung treffen.

16. Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/oder Zurückbehaltung steht dem Kunden gegenüber saasmetrix nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von saasmetrix anerkannt ist.

Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Das Recht des Kunden, nicht tatsächlich geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt von der Beschränkung des ersten Absatzes unberührt.

17. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Vereinbarung zwischen 12 und 60 Monaten und verlängert sich immer wieder, soweit nicht anders benannt, jeweils um 12 Monate, wenn nicht bis spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung erfolgt. Für diesen Verlängerungszeitraum gelten die für den Kunden vor der Verlängerung geltenden Bestimmungen weiter. 

Wurde keine Laufzeit vereinbart und enthält das Preisinformationsblatt keine Angaben zur Laufzeit oder Kündbarkeit eines Plans, so läuft dieser für einen Monat und kann von beiden Parteien mit Wirkung zum Monatsende gekündigt werden. Wird der Plan nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat; für diesen Verlängerungszeitraum gelten die für den Kunden vor der Verlängerung geltenden Bestimmungen weiter. 

Je nach Vereinbarung sind Testzeiträume mit einer Laufzeit von einem bis sechs Monate möglich. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des Testzeitraumes um 12 Monate; für diesen Verlängerungszeitraum gelten die für den Kunden vor der Verlängerung geltenden Bestimmungen weiter.

Das gesetzliche Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die andere Vertragspartei insbesondere dann vor, wenn:

  • eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag schwerwiegend verletzt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann;
  • der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütungen mehr als zwei (2) Monate in Verzug ist;
  • bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17-19 Insolvenzordnung (InsO) vorliegt; oder
  • sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht mehr erwartet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17-19 InsO vorliegt.

Jede Kündigung bedarf der Textform. Kündigungen des Kunden können per E-Mail an billing@saasmetrix.io oder per Brief an saasmetrix GmbH, Obernstraße 50, 33602 Bielefeld gesandt werden.

18. Kündigung und automatische Vertragsverlängerung bei einem Testzeitraum

Falls der Kunde mit saasmetrix einen Testzeitraum für die Nutzung der Software „saasmetrix“ vereinbart hat, kann der Kunde den Vertrag 14 Tage bis zum Ablauf des Testzeitraumes in Textform kündigen (Kontaktdaten siehe Ziffer ‎17). Im Fall der rechtzeitigen Kündigung endet der Vertrag mit Ablauf des Testzeitraumes. Andernfalls wird der Vertrag automatisch fortgesetzt und die vom Kunden bei Abschluss des Vertrags ausgewählte Vertragslaufzeit und die Vergütungspflicht beginnen mit Ablauf des Testzeitraumes.

19. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangen oder bereits erlangt haben, zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu offenbaren oder anderweitig zu nutzen, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der Parteien, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse sowie das Geschäftsmodell von saasmetrix.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind vertrauliche Informationen:

  • die der anderen Partei nachweislich bereits bei Vertragsanbahnung bekannt waren oder danach durch Dritte bekannt werden, ohne dass ein Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen vorliegt;
  • der Öffentlichkeit bekannt war, es sei denn, dass dies auf eine Verletzung dieses Vertrages zurückzuführen ist;
  • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden mussten. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in einem solchen Fall vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

 

Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Regelungen sicher, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer ohne zeitliche Einschränkung die individuelle Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern oder Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenbaren, wie diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen für die Erfüllung des Vertrages kennen müssen.

Der Kunde willigt ein, dass saasmetrix die Zusammenarbeit zwischen saasmetrix und dem Kunden zu Marketingzwecken offenlegt und in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden verwendet. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail an billing@saasmetrix.io) widerrufen.

20. Datenschutz

saasmetrix behandelt die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den jeweils geltenden Datenschutzstandards und -vorgaben.

saasmetrix handelt als Datenverarbeiter im Sinne von Art. 28 GDPR gegenüber solchen Kunden, die personenbezogene Daten ihrer Kunden in die Software einspeisen. Im Rahmen des Online-Registrierungsprozesses schließen die Parteien einen Datenverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 GDPR ab. Ein Abschluss der Online-Registrierung ist ohne den Abschluss der Datenverarbeitungsvereinbarung nicht möglich.

21. Schlussbestimmungen

Soweit in diesen AGB auf die Schriftform oder Benachrichtigung verwiesen wird, genügt jeweils auch die Übersendung einer E-Mail.

Der Vertrag und die sonstigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Regelungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit von zwingendem Recht insbesondere des Ortes, an dem ein Kunde, der nach § 13 BGB als Verbraucher gilt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufgerufen werden kann. saasmetrix ist weder verpflichtet, an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, noch wird sie dies freiwillig tun.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am ehesten geeignet ist. 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese gilt auch für diese Schriftformklausel. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld.

Stand: 15. März 2024